Architektenrecht
Das Recht der Architekten / Fachplaner unterscheidet zwischen dem Vertragsrecht, dem Honorarrecht und dem Architektenhaftungsrecht. Aufgrund der Neufassung der HOAI und der europäischen Rechtsprechung hat der Architektenvertrag enorm an Bedeutung gewonnen. Insbesondere aufgrund der strenge Rechtsprechung zur Haftung der Architekten und der Fachplaner ist eine besonders sorgsame Sachverhaltsprüfung und deren rechtliche Beurteilung notwendig.
Als Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht erhalten Sie von mir eine umfassende Beratung unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung. Am Bau gibt es einige Fallstricke für Architekten und Ingenieure zu beachten. Als Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht prüfe ich den Sachverhalt, schütze Sie vor möglichen rechtlichen Konsequenzen und setze Ihre Interessen durch.
Mein Beratungsumfang im Bereich Architektenrecht / Planungsrecht beinhaltet insbesondere die nachfolgenden Themenbereiche:
- Inhalt und Umfang des Architektenvertrages
- vorvertragliche Aufklärung- und Beratungspflichten
- Abnahme der Architektenleistung
- Haftung des Architekten im Leistungsbereich
- Haftung des Architekten im Kostenbereich
- Gesamtschuldverhältnisse
- Vollmacht und deren Umfang
- Abrechnung der Leistung
- Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund
- Haftungsbeschränkung und AGB
- Sicherung der Ansprüche des Architekten