

Privates Baurecht
Konflikte zwischen Bauherren, Auftragnehmern und Nachunternehmern verlangen nach schneller, praxisgerechter und rechtssicherer fachanwaltlicher Beratung. Die Bearbeitung baurechtlicher Mandate stellt den Schwerpunkt unserer anwaltlichen Tätigkeit dar. Wir übernehmen die fachanwaltliche Beratung und Vertretung von Mandanten im privaten Bauvertragsrecht nach BGB und VOB/B. Die juristischen Dienstleistungen beginnen bei der Vertragsgestaltung und setzen sich in der Bauphase fort.
Wir legen besonderen Wert auf die Zusammenarbeit mit Sachverständigen, um eine für die Mandantschaft meist kostengünstigste außergerichtliche Lösung zu erreichen.
Gelingt dies nicht, werden die Interessen der Mandanten bei Gericht durchgesetzt.
Unser Beratungsumfang im privaten Baurecht beinhaltet insbesondere die nachfolgenden Themenbereiche:
- Bauvertragsrecht nach BGB und VOB/B
- Baubegleitende Rechtsberatung
- Verbraucherbauvertragsrecht
- Kündigung von Bauverträgen
- Nachtragsmanagement
- Forderungsmanagement
- Vergütung
- Abnahme und Zustandsfeststellung
- Mängelmanagement
- Baubehinderung
- Baunachbarrecht
- Vertragscheck Bauvertrag/Verbraucherbauvertrag
- Beweissicherung
- Bauprozesse